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Allgemeine Geschäftsbedingungen der AkustikArts GmbH & Co. KG


nachstehend „AkustikArts“ genannt
 

§ 1 Geltungsbereich


(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich, und sämtliche Lieferungen, Leistungen, Beratungen sowie sonstigen Nebenleistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachfolgend genannten Bedingungen.
Einkaufsbedingungen des Bestellers wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
Entgegenstehende oder von den Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt AkustikArts nur an, wenn AkustikArts der Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt. Die Abrede über die Schriftform kann nur schriftlich aufgehoben werden. 
Mit Auftragserteilung, spätestens mit dem Empfang der Ware, gelten die Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen von AkustikArts als angenommen. 
(2) Besteller kann sowohl ein Unternehmer als auch ein Verbraucher sein. Nachfolgend sind gesonderte Vorschriften zu beachten. Gegenüber Kaufleuten gelten diese Geschäftsbedingungen auch für künftige Folgegeschäfte, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt, mit der Maßgabe, dass Änderungen bei künftigen Geschäften vorbehalten werden. Gegenüber Nichtkaufleuten können diese Geschäftsbedingungen nur durch vertragliche Vereinbarung geändert oder auf künftige Geschäfte erstreckt werden.
 

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss


(1) Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Bestellungen sind nur in schriftlicher Form oder per E-Mail einzureichen.  Für Fehler, die durch undeutlich oder missverständlich geschriebene oder fehlerhaft übermittelte Bestellungen entstehen, übernimmt AkustikArts keine Haftung. 
(3) Aufträge, Preisabreden und sonstige Vereinbarungen werden erst durch schriftliche Bestätigung durch AkustikArts verbindlich.
(4) Die vom Besteller unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot. AkustikArts kann dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zusenden.
(5) AkustikArts vertreibt u. a. Produkte, die ausschließlich nach Kundenspezifikationen gefertigt und auf die persönlichen Bedürfnisse des Bestellers angepasst und individuell gefertigt werden. Es gilt zwischen dem Besteller und AkustikArts als vereinbart, dass eine unbedingte Abnahme der bestellten und bestätigten Menge erfolgt. Ein Rückgaberecht ist ausgeschlossen.

 

§ 3 Überlassene Unterlagen


(1) An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen, Farb-, Stoffmuster, sonstige Anschauungsmuster und -materialien etc, behält sich AkustikArts das alleinige Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, AkustikArts erteilt dem Besteller seine ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit AkustikArts das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von § 2 Abs. 3 annimmt, sind diese Unterlagen AkustikArts unverzüglich zurückzusenden. 
(2) Die Weitergabe der Unterlagen des  Bestellers durch AkustikArts an Dritte oder die Weiternutzung nach Vertragsende ist bis auf eine ausdrückliche Vereinbarung ausgeschlossen. Eine Aufbewahrungspflicht für Filme und Digitalisierungen besteht nicht länger als 12 Monate. 
(3) Soweit der Besteller Entwürfe liefert, besteht für AkustikArts keine Untersuchungspflicht, ob hinsichtlich dieser Patent-, Lizenz- oder Urheberrechte, Warenzeichen oder Geschmacks- und Gebrauchsmuster oder sonstige gewerbliche Schutzrechte existieren oder ob diese berührt werden. Im Fall einer Inanspruchnahme gleich welcher Art durch den Inhaber eines verletzten Schutzrechtes hat  AkustikArts gegen den Besteller einen Anspruch auf absolute Freistellung. 
 

§ 4 Copyright


(1) AkustikArts ist berechtigt, mit den Rechtsfolgen des Urhebergesetzes auf allen Produkten ein Copyright in branchenüblicher Form anzubringen. 
(2) AkustikArts ist ein geschützter  Markenname der AkustikArts  Verwaltungsgesellschaft mbH., DPMA Nr.: DE 30 2012 055 842.9/37 
 

§ 5 Toleranzen


(1) Zum Angebot gehörende Unterlagen wie Muster, Abbildungen, Zeichnungen, Materialauszüge und Gewichtsangaben sind ebenso wie solche in Katalogen, Flyer, Webauftritt etc. von AkustikArts  nur annähernd maßgebend. Gleiches gilt für Anschauungs- oder Ausstellungsmuster.    
(2) Für alle von AkustikArts angegebenen Maße, Farbtöne, etc. gelten die fach- und sachgemäßen Toleranzen bzw. die auf den Verwendungszweck vertretbaren Toleranzen. 
(3) Änderungen insbesondere hinsichtlich der Konstruktion bleiben AkustikArts vorbehalten soweit der Vertragsgegenstand und dessen Gebrauchsfähigkeit nicht erheblich geändert werden. 
(4)Technisch notwendige sowie sinnvolle oder zweckmäßige Änderungen der Produkte behält sich AkustikArts vor.
 

§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen


(1) Alle genannten Preise sind in Euro angegeben und gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Vereinbarte Preise besitzen keine Verbindlichkeit für Nachbestellungen. 
(2) Sofern schriftlich nichts Gegenteiliges vereinbart wird, gelten die Preise von AkustikArts ausschließlich Verpackung  und Versand und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Kosten der Verpackung und des Versands  werden gesondert in Rechnung gestellt. 
(3) Bei Materialpreiserhöhungen und Lohnsteigerungen, die zwischen Angebotsabgabe und Auftragserteilung auftreten, behält sich AkustikArts gegenüber Vollkaufleuten eine Preisänderung bei der Auftragsbestätigung vor.  
 (4) Soweit sich die Kosten für Material, Löhne, Hilfsstoffe oder gesetzliche Abgaben aus von AkustikArts nicht zu vertretenen Gründen im Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Lieferung erhöhen, ist AkustikArts berechtigt, den vereinbarten Preis unter Offenlegung der betroffenen Teile der Ursprungskalkulation sowie spezifischer Darlegung der erhöhten Kostenfaktoren entsprechend dem Umfang der Kostensteigerung zu deren Ausgleich zu erhöhen. Im Verkehr zu Nichtkaufleuten ist AkustikArts hierzu nur berechtigt, wenn zwischen Vertragsabschluss und Liefertermin mehr als 4 Monate liegen. 
(5) Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung zu zahlen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
(6) Verzugszinsen werden in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet, soweit an dem Kaufvertrag ein Verbraucher beteiligt ist. Bei Kaufverträgen zwischen Unternehmern erhöht sich der Zinssatz auf 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzögerungsschadens bleibt vorbehalten. 
(7) Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das von AkustikArts benannte Konto zu erfolgen.
(8) Gutschriften über Schecks und Wechsel erfolgen vorbehaltlich des Eingangs, abzüglich des gültigen Basiszinssatzes, evtl. Bank- und sonstigen Einzugsspesen mit Wertstellung des Tages, an dem AkustikArts über den Gegenwert verfügen kann. 
(9) Entstehen nach Vertragsabschluss begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Bestellers, die die Forderung von AkustikArts gefährdet, ist AkustikArts berechtigt, die ausstehende Lieferung nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu leisten. Nach Setzung einer angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung ist AkustikArts berechtigt, nach fruchtlosem Fristablauf vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. 
(10) AkustikArts ist berechtigt, mit seinen Forderungen gegen den Besteller - gleich aus welchem Rechtsgrund - aufzurechnen. 
(11) Bei Nichtabnahme der bestellten und bestätigten Produkte ist AkustikArts berechtigt, den vollen Angebotspreis in Rechnung zu stellen. 
 

§ 7 Lieferzeit


(1) Die von AkustikArts angegeben Lieferzeiten sind unverbindlich. 
(2) Die angegebenen Liefertermine gelten ab Werk, ausschließlich Verpackung. 
(3) Ein fester Liefertermin muss zwischen dem Besteller und AkustikArts gesondert vereinbart werden und ausdrücklich schriftlich von AkustikArts bestätigt werden. 
(4) Der Beginn der von AkustikArts angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen, Bekanntgabe aller individuellen Spezifikationen des Bestellers sowie die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Der Besteller hat die in der Auftragsbestätigung angebebenen Spezifikationen unverzüglich zu prüfen und deren Richtigkeit gegenzuzeichnen. Diese Klarstellung sämtlicher Einzelheiten, insbesondere die Vorlage und vom Besteller geprüften und genehmigten Ausführungszeichnungen, ist erforderlich. Liefertermine verschieben sich entsprechend. Auftragsänderungen verändern die Liefertermine entsprechend. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
(5) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist AkustikArts berechtigt, für den dadurch entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen Ersatz zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
(6) AkustikArts haftet im Fall des Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer individuell vereinbarten Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5% des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mit mehr als 5% auf den im Verzug befindlichen Teil der Lieferung. 
(7) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges sind ausgeschlossen.
(8) AkustikArts ist in zumutbarem Umfang zu Teillieferungen berechtigt.
(9) Sollte AkustikArts mit der Lieferung in Verzug geraten, muss der Besteller eine angemessene Nachfrist setzen. Bei Lieferverzögerungen, die nicht auf das Verschulden von AkustikArts zurückzuführen sind, ist AkustikArts berechtigt, eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist zu verlangen.
(10) AkustikArts ist ebenfalls berechtigt, sich von der Verpflichtung zur Erfüllung bei Nichtverfügbarkeit zu lösen, wenn der Besteller unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informiert wurde. Die Gegenleistung ist unverzüglich zu erstatten. 
 

§ 8 Gefahrübergang bei Versendung


(1) Mit Bereitstellung der Ware und entsprechender Mitteilung der Versandbereitschaft an den Besteller geht die Gefahr auf den Besteller über. 
(2) Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versendet, so geht mit der Fertigmeldung der Versandbereitstellung an den Besteller, spätestens mit Übergabe an die Transportperson die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt. Dies gilt auch bei Teillieferungen.
(3) Versicherungen werden nur auf ausdrückliches Verlangen des Bestellers auf dessen Kosten abgeschlossen. 
 

§ 9 Widerrufsrecht für Verbraucher bei Internetkauf


(1) Ist der Besteller Verbraucher und der Vertrag über ein elektronisches Medium abgeschlossen worden, so ist der Besteller an seine Erklärung zum Abschluss eines Kaufvertrages nicht mehr gebunden, wenn er sie binnen einer Frist von 2 Wochen nach Eingang der Ware widerruft. Der Widerruf kann schriftlich, per Fax, per E-Mail, auf einem dauerhaften Datenträger oder durch Rücksendung der Ware erfolgen. Eine Begründung des Widerrufs ist nicht erforderlich. 
(2) Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung eines schriftlichen Widerrufs an: AkustikArts, Mainzer Straße 74, 64293 Darmstadt.Der Besteller ist verpflichtet seinen Namen, seine Kundennummer und die Rechnungsnummer der Lieferung, um die es sich handelt, anzugeben. 
(3) Nach Eingang eines wirksamen Widerrufs ist AkustikArts verpflichtet, eventuelle Zahlungen zurückzuerstatten. Der Besteller erhält entsprechend eine Gutschrift. Der Besteller ist seinerseits im Vorwege verpflichtet, die Lieferung auf eigene Kosten und Gefahr bis zu einem Warenwert von 250,- Euro an AkustikArts zurückzusenden, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware.
(4) Hat der Besteller die Verschlechterung, den Untergang oder die anderweitige Unmöglichkeit zu vertreten, so hat er AkustikArts die Wertminderung oder den Wert der Ware zu ersetzen.
 

§ 10 Rückgabe


Ordnungsgemäß gelieferte Waren, die generell aus Sonder- oder Einzelfertigung stammen, werden von AkustikArts nicht zurückgenommen, auch wenn sich diese in einwandfreiem Zustand befinden. 

 

§ 11 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht


Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
 

§ 12 Eigentumsvorbehalt


(1) AkustikArts behält sich das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher zum Zeitpunkt der Lieferung bestehender oder später entstehender Forderungen aus dem Vertragsverhältnis vor; bei Bezahlung durch Scheck oder Wechsel bis zu deren Einlösung.
(2) Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Besteller AkustikArts unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Lieferanten die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den AkustikArts entstandenen Ausfall.
(3) Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt, solange sich der Besteller nicht im Schuldnerverzug befindet. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an AkustikArts in Höhe des mit dem Lieferanten vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von AkustikArts, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. AkustikArts wird jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder eine Zahlungseinstellung vorliegt.
(4) Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets namens und im Auftrag für AkustikArts. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, AkustikArts nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwirbt AkustikArts das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller AkustikArts anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für dem Lieferanten verwahrt. Zur Sicherung der Forderungen von AkustikArts gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an den Lieferanten ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; AkustikArts nimmt diese Abtretung schon jetzt an.
(5) AkustikArts verpflichtet sich, die zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.
(6) Bei verschuldeten Zahlungsrückständen des Bestellers sowie bei einer erheblichen Verletzung von Obhuts- oder Sorgfaltspflichten gilt die Geltendmachung durch den Lieferanten nicht als Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, AkustikArts teilt dies dem Besteller ausdrücklich mit.
(7) Bei Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts durch AkustikArts erlischt das Recht des Bestellers zur Weiterverwendung. 
(8) Erlischt der Eigentumsvorbehalt aus irgendwelchen Gründen, so tritt an dessen Stelle die daraus entstehende Forderung.
 

§ 13 Gewährleistung und Mängelrüge


(1) AkustikArts übernimmt keine Gewähr dafür, dass alle angebotenen Produkte jederzeit lieferbar sind.
(2) Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser die empfangene Ware auf Vollständigkeit, Transportschäden, offensichtliche Mängel, Beschaffenheit und deren Eigenschaften unverzüglich untersucht hat. Ein Mangel ist gegenüber AkustikArts unverzüglich schriftlich zu rügen. Offensichtliche Mängel sind vom Käufer, der Verbraucher ist, innerhalb von 14 Tagen ab Lieferung der Vertragsgegenstandes schriftlich gegenüber AkustikArts zu rügen. Durch etwaige Verhandlungen verzichtet AkustikArts nicht auf den Einwand, dass die Rüge nicht rechtzeitig oder nicht ausreichend erhoben wurde.
(3) AkustikArts übernimmt keine Gewähr und keine Haftung für Materialauszüge, auch nicht für die durch den Besteller beigestellten. 
(4) AkustikArts übernimmt keine Gewähr für geringfügige Abweichungen der gelieferten Ware von der Gezeigten. Geringfügige Abweichungen im Farbton gegenüber Bildschirmdarstellung oder Mustern, im Format, der Stoff- oder Oberflächenqualität sowie in den Abmessungen des Produktes sind fabrikationstechnisch nicht vermeidbar und stellen keinen Mangel dar.   
(5) Der Besteller hat zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. AkustikArts ist jedoch berechtigt, die Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Besteller besteht. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Besteller ausgeschlossen. Eine Nachbesserung ist auch zum wiederholten Male möglich und gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder hat AkustikArts die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Besteller nach seiner Wahl die Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
(6) Der Besteller hat nur dann ein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich des Kaufpreises, wenn die Mängelrüge zwischen den Parteien unstreitig ist. Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen ( §§ 13, 14) wegen des Mangels kann der Besteller erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder AkustikArts die Nacherfüllung verweigert hat. Das Recht des Bestellers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedin-gungen ( §§13, 14) bleibt davon unberührt.
(7) Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre, gerechnet ab Gefahrübergang, wenn der Besteller Verbraucher ist. Soweit der Besteller Unternehmer ist, gilt eine 12-monatige Gewährleistungsfrist. Diese Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.
(8) AkustikArts gewährt bezüglich der Ware oder von Teilen derselben keine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie. Insbesondere ist eine Haltbarkeitsgarantie auf äußere Einflüsse wie Witterungseinflüsse und Lichtbeständigkeit nicht gegeben. Schäden, die auf solche Einflüsse zurückzuführen sind, stellen keinen durch AkustikArts zu vertretenen Mangel dar.
(9) Gewährleistungsansprüche gegen AkustikArts sind nicht übertragbar.
(10) Für Fremderzeugnisse und Fremdarbeiten beschränkt sich die Haftung auf die Abtretung der Ansprüche, die AkustikArts gegenüber der Fremdfirma zustehen. Für Mängel an Rohmaterialien haftet AkustikArts nur, wenn diese bei Beachtung der branchenüblichen Sorgfalt bei der Bearbeitung hätten erkannt werden müssen. 
(11) Soweit die Mängelbeseitigung durch Dritte oder den Besteller unsachgemäß ausgeführt wird, ist AkustikArts von jeglicher Haftung befreit. 
(12) Wegen mangelhafter Teile kann der Besteller keine Rechte bezüglich der übrigen Teile geltend machen. 
(13) AkustikArts kann die Mangelbeseitigung verweigern, solange der Besteller seine Verpflichtungen nicht angemessen erfüllt. 
(14) Die Gewährleitung erstreckt sich nicht auf 
a)  Mängel und deren Folgen, die infolge schädlicher Natureinflüsse oder natürlicher Abnutzung, Nichteinhaltung der Montagehinweise, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, nicht sachgemäßer Beanspruchung, wie beispielsweise Einflüsse chemischer, elektro-chemischer oder elektrischer Art entstanden sind. 
b)  Mängel und deren Folgen, die durch seitens des Bestellers vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungen, die ohne Zustimmung von AkustikArts vorgenommen wurden sowie Mängelbeseitigungskosten, die der Besteller ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch AkustikArts vorgenommen hat.
c)   Mängel oder deren Folgen, die durch fehlerhafte Systemteile anderer Lieferanten an den von AkustikArts gelieferten Waren entstanden sind.
(15) Weitergehende, in diesem Abschnitt nicht ausdrücklich benannte und gegen AkustikArts gerichtete Ansprüche gleich welcher Art, insbesondere auf Vergütung von Löhnen, Versäumnissen, entgangenem Gewinn oder andere Folgeschäden mittelbarer und unmittelbaren Ursprungs sind ausgeschlossen. Dies gilt entsprechend bei Lieferungen nicht vertragsgemäßer Waren.     
 

§ 14 Haftung


(1) Die Haftung für anfängliches Unvermögen, Verzug oder Unmöglichkeit wird auf das doppelte des Überlassungsentgelts sowie auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung typischerweise unmittelbar gerechnet werden muss.
(2) AkustikArts haftet für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen beruhen. Dies gilt auch für gesetzliche Vertreter und leitende Angestellte von AkustikArts; für das Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen nur im Umfang der Haftung für anfängliches Unvermögen nach dem vorstehenden Absatz. 
(3) AkustikArts haftet für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist. AkustikArts haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haftet AkustikArts im Übrigen nicht. Die Haftung gilt auch für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von AkustikArts.
(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt, § 14 ProdHaftG.
(5) Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit die Haftung von AkustikArts ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von AkustikArts.
(6) Für Transportschäden wird aufgrund des eingetretenen Gefahrübergangs keine Haftung übernommen. 
 

§ 15 Gerichtsstand


Sofern der Besteller Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist,  wird für sämtliche Streitigkeiten, die im Rahmen der Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses entstehen,  der Geschäftssitz von AkustikArts, Darmstadt, als Gerichtsstand vereinbart.
 

§ 16 Sonstiges


(1) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland in seiner jeweils gültigen Fassung unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlich gewollten Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt bzw. diese Lücke ausfüllt.

© 2019 Akustik Arts